Landratsamt führt digitalen Bauantrag in Urbach ein. Mit dem Virtuellen Baurechtsamt werden die Verfahren schneller, effizienter und bürgerfreundlicher

Für die Gemeindeverwaltung ist der digitale Bauantrag ein weiterer wichtiger Schritt hin zum Digitalen Bürgermeisteramt. Die Einwohnerinnen und Einwohner, die Antragstellerinnen und Antragsteller und die  Gemeindeverwaltung werden von den vielen Vorteilen wie zum Beispiel kürzere Bearbeitungszeiten und einem effizienteren Verwaltungshandeln profitieren.

Das Baurechtsamt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis ist als eine von 207 unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg für die Erteilung von Baugenehmigungen und baurechtlichen Maßnahmen zuständig. Das Amt beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet und hat Genehmigungszuständigkeit für 13 Städte und Gemeinden. Ab dem 01.01.2025 dürfen Bauanträge nur noch digital eingereicht werden (§ 53 Absatz 2 Landesbauordnung). Das Land Baden-Württemberg stellt dafür die Plattform ViBa BW zur Verfügung, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Digitale Anträge gehen über ViBa BW direkt an die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Von dort werden sie dann, sobald sie vollständig sind, an die Gemeinde Urbach weitergeleitet. Nicht zulässig ist die Übermittlung von Anträgen per E-Mail an ein Postfach der Gemeinde oder des Landratsamtes sowie an Verwaltungsmitarbeitende. Auch die Übermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder die Abgabe eines Datenträgers (z.B. USB-Stick oder DVD) sind ausgeschlossen.

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