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Aktuelle Meldungen

Schnittgut von Baumpflege kann befristet bis 29. März zum Freibadparkplatz gebracht werden
Meldung vom 11.03.2025

Zusätzlicher Sammelplatz für Baumschnittgut aus Urbacher Streuobstwiesen beim Freibad

Auch in diesem Jahr wird die Gemeindeverwaltung in Ergänzung zu den Entsorgungsangeboten der Abfallwirtschaft Rems-Murr einen Sammelplatz für Baumschnittgut betreiben. Die beliebte Aktion gibt es seit 2012 und unterstützt die hiesigen Stücklesbesitzenden. Diese Aktion findet dieses Jahr wieder auf dem altbewährten Freibadparkplatz statt, der in diesem Zeitraum den Besuchenden unserer touristischen Attraktionen nicht zur Verfügung steht.  Die Aktion beginnt am Freitag, dem 14.03.2025, und endet am Samstag, dem 29.03.2025 . Auf dem Parkplatz des Urbacher Freibads kann im genannten Zeitraum  täglich außer sonntags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr   holziges Baumschnittgut  angeliefert werden.    Ab dem 31.03.2025 wird alles vor Ort zu Hackschnitzeln verarbeitet und einer energetischen Verwertung zugeführt.   Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Schnittgut geordnet an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen und kein Bindematerial aus Metall oder Kunststoff darin verbleibt. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass  ausschließlich verholztes Material  angenommen wird.  Grüngut, Wurzelstöcke, Steine, Draht, Erde  etc. dürfen nicht abgelegt werden, da sonst keine sinnvolle Verwertung möglich ist.   Sollten Sie Ihr Schnittgut zu anderen Zeiten entsorgen möchten, so stehen Ihnen die Entsorgungsangebote der Abfallwirtschaft (z. B. Grüngutsammelplatz neben der Kläranlage oder in anderen Gemeinden) während den jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung.   Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Rolf Koch im Ortsbauamt, Tel. 07181/8007-60, oder E-Mail bauamt@urbach.de  
Einwohnerversammlung 2024
Gut besucht war die Einwohnerversammlung im letzten Jahr
Meldung vom 11.03.2025

Einladung zur Einwohnerversammlung am Donnerstag 27. März

Bereits heute laden wir alle Interessierten zur diesjährigen Einwohnerversammlung der Gemeinde in die Auerbachhalle hin.  Das genaue Programm für diesen Empfang wird in Kürze bekannt gegeben. Neben dem obligatorischen Bericht der Verwaltung, den Bürgermeisterin Martina Fehrlen vortragen wird, gibt es auch wieder die Gelegenheit, Fragen und Anregungen an die Verwaltung zu richten.     Gerne können diese bereits auch schon vorab schriftlich gestellt werden. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail an info@urbach.de und geben Sie dabei unter dem Betreff „Anfrage zur Einwohnerversammlung“ neben Ihrem Anliegen auch Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. auch Ihre Telefonnummer für mögliche Rückfragen an. Gerne können solche Anfragen auch in Papierform an die Verwaltung gestellt werden und per Post übersandt bzw. in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Die Adresse lautet: Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach. Der Gemeinderat und die Verwaltung von Urbach freuen sich über reges Interesse und einen guten Besuch!    
Meldung vom 05.03.2025

Baustelle an der Hauptstraße (fast) planmäßig

Die gute Nachricht zuerst: die Hauptstraße kann, wie geplant, auf das kommende Wochenende 8./9. März hin wieder für den Verkehr freigegeben und die Umleitung über die Lortzing-, August-Lämmle- und Bärenhofstraße aufgehoben werden. Aber leider hat sich im Verlauf der Arbeiten herausgestellt, dass im Gehwegbereich verlegte Telekommunikationsleitungen beschädigt sind (nicht durch die aktuellen Arbeiten!). Diese sollen nun ebenfalls gleich repariert bzw. erneuert werden, um dort nicht später noch einmal die Gehwegfläche aufreißen zu müssen. Dies hat leider eine zeitliche Verzögerung bei den planmäßigen Arbeiten zur Folge und bedeutet, dass der Gehwegbereich im Bereich Einmündung Fußweg Steinfeldstraße noch eine Weile gesperrt bleiben muss. Kindergarten- und Schulkinder werden deshalb gebeten, weiterhin auf Ihrem Schulweg die Bärenhofstraße zu benutzen. Die Fußgängerampel an der Maiergartenstraße bleibt in Betrieb.
Beate Härer vom Demenznetzwerk Schorndorf und Umgebung übergibt Bürgermeisterin Martina Fehrlen und Heike Bieg, Sachgebietsleiterin Bildung und Erziehung, das Demenzbuch für Kinder.
Meldung vom 11.02.2025

Demenz kindgerecht erklärt: Gemeinde Urbach setzt auf frühe Aufklärung

In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Urbach wird künftig das Buch „Demenz - Was ist mit Oma los?“ zum Vorlesen genutzt. Es hilft Kindern, die Veränderungen bei ihren Großeltern besser zu verstehen und mit dem Thema Demenz sensibel umzugehen. Zusätzlich steht das Buch in der Mediathek zur Ausleihe für interessierte Familien bereit. Bürgermeisterin Martina Fehrlen betont: „Demenz betrifft nicht nur die erkrankten Personen, sondern auch ihre Familien. Gerade Kinder erleben oft mit, wie sich vertraute Menschen verändern. Deshalb ist es wichtig, sie frühzeitig und einfühlsam an das Thema heranzuführen.“ Die Bereitstellung des Buches wurde durch das Demenznetzwerk Schorndorf und Umgebung ermöglicht, das sich für eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz einsetzt. Ein besonderer Dank gilt Beate Härer vom Fachbereich Familie und Soziales der Stadt Schorndorf, die die Organisation übernommen hat. Weitere Informationen zum Demenznetzwerk finden Sie unter: www.schorndorf.de .
Foto B29-Baustelle
Meldung vom 31.01.2025

B 29: Umfassende Sanierungsarbeiten zwischen Urbach und Lorch - 2. Bauabschnitt

Ab dem 3. Februar 2025 beginnt der zweite Bauabschnitt der Sanierung der B 29 zwischen Urbachund Lorch. Im Abschnitt zwischen der Wieslauftalbrücke und dem Tunnel Sünchen wird der linke Fahrstreifen gesperrt. Es erfolgen Sanierungsarbeiten an der Brücke und den Leitplanken. Der Bauabschnitt soll Anfang April 2025 abgeschlossen sein. Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt mit den Arbeiten im zweiten Bauabschnitt der Sanierung der B 29 zwischen Urbach und Lorch. Ab Montag, 3. Februar 2025, wird im Bereich zwischen der Wieslauftalbrücke und dem Tunnel Sünchen eine Verkehrssicherung in beiden Fahrtrichtungen eingerichtet. Das führt zu einer Verlängerung der bestehenden Sperrung von der Auffahrt Haubersbronn bis zum Tunnel Sünchen. In beiden Richtungen ist jeweils der linke Fahrstreifen gesperrt. Um die Auffahrt auf die B 29 an der Zufahrt Haubersbronn während den Bauarbeiten zu verbessern, werden die Einfädelungsstreifen in beide Richtungen vorübergehend jeweils um 100 Meter verlängert. Im zweiten Bauabschnitt erfolgen Sanierungsarbeiten im Mittelstreifen der Wieslauftalbrücke und zwischen dem Tunnel Sünchen und der Wieslauftalbrücke werden die Leitplanken erneuert. Der Abschluss dieses Abschnitts ist für Anfang April 2025 geplant. Der bereits laufende dritte Bauabschnitt von der Wieslauftalbrücke bis Plüderhausen soll Ende April 2025 fertiggestellt werden. Der Bund investiert mit der Gesamtmaßnahme rund 22 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur. Das Regierungspräsidium Stuttgart bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfobw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app
Meldung vom 27.01.2025

Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Die Grundsteuerbescheide 2025 werden in der 3. und 4. Kalenderwoche verschickt. Den Bescheiden wird ein ausführliches Informationsblatt beigefügt, das über die den Bescheiden zugrundeliegende Grundsteuerreform Auskunft gibt. An dieser Stelle soll daher nur noch eine kurze Zusammenfassung allgemein informieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherige Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts haben vereinfacht gesagt einige Grundstückseigentümer bisher  zu viel,  andere  zu wenig  Grundsteuer bezahlt. Dass die Grundsteuerreform 2025 nun dazu führen muss, dass einige  weniger  und andere  mehr  bezahlen müssen, scheint daher logisch. Zu großen Veränderungen führt zudem, dass bis Ende 2024  Grundstücke und Gebäude  der Grundsteuer unterworfen wurden, ab 2025 nur noch die  Grundstücke .   Wer deutlich mehr Grundsteuer als bisher bezahlen muss, dürfte damit selten einverstanden sein.  Was kann man tun? Die Grundsteuererhebung wurde vom Landesgesetzgeber im Landesgrundsteuergesetz geregelt. Finanzamt und Gemeinden haben keinen Ermessensspielraum.  Die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids des Finanzamts gebunden . Wenn die Gemeinde beispielsweise den festgesetzten Messbetrag in ihren Grundsteuerbescheid richtig übernommen hat, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid in der Regel erfolglos und der Widerspruch würde von der Gemeinde bzw. der Rechtsaufsichtsbehörde kostenpflichtig zurückgewiesen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid oder ein Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern. Ein separater Widerspruch bei der Gemeinde ist also weder notwendig noch zielführend.   Dagegen ist bei falschem Hebesatz oder falscher Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen.

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