Bodenrichtwerte 2023
Bodenrichtwerte für die Abgabe der Feststellungserklärung bezüglich der Grundsteuerreform
Die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2023 für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden sind aktuell auf der Seite Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abrufbar.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen.