Mietspiegel
Einfacher Mietspiegel für die Gemeinde Urbach
Die Stadt Schorndorf hat zum 04.12.2020 einen neuen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen.
Da dieser neue Mietspiegel nur für die Stadt Schorndorf selbst gilt, können sich umliegende Gemeinden entgegen der früheren Praxis nicht mehr an den Schorndorfer Mietspiegel anlehnen.
Zum 01.08.2021 hat die Gemeinde Urbach erstmalig einen einfachen Mietspiegel für 2021/2022 erstellt. Die Datenerhebung sowie die Erstellung des einfachen Mietspiegels erfolgten durch ein beauftragtes Institut aus Stuttgart in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Plüderhausen, Rudersberg und der Stadt Welzheim.
Nach § 558c sollen Mietspiegel alle zwei Jahre angepasst werden. Um diesen zweijährigen Turnus beizubehalten, soll zum 01.05.2025 der neue Mietspiegel 2025/2026 veröffentlicht werden.
Auch diese Fortschreibung wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Plüderhausen, Rudersberg und der Stadt Welzheim durchgeführt. Die Gemeinden Remshalden, Winterbach und Weinstadt haben sich ebenfalls dem Projekt angeschlossen.
Ab dem 01.05.2025 steht der Mietspiegel als Druckversion mit einem Berechnungsschema auf dem Rathaus kostenlos zur Verfügung. Des Weiteren kann dieser auch im Internet mit einem Online-Rechner heruntergeladen werden.
Folgender Link kann zur Ermittlung der Miethöhe herangezogen werden:
mietspiegel-urbach.de
Der DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V., der Haus-, und Grundbesitzerverein Waiblingen, Winnenden und Umgebung e.V. sowie Haus & Grund Schorndorf e.V. haben bei der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt und tragen diesen vollumfänglich mit.
Es findet noch ein Beteiligungsgespräch mit allen Gemeinden und Vereinen statt, um den neuen Mietspiegel zu beschließen.
Sobald der neue Mietspiegel für 2025/2026 feststeht, können Sie diesen hier herunterladen.
Kontakt
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Mo 14.00 - 18.00 Uhr
Di 08.00 - 12.00 Uhr
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