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Aktuelle Meldungen

An dieser Gartenhütte in der Oberen Seehalde sind erhebliche Schäden am Dach entstanden, weil sie von Unbekannten mit grünen Äpfeln beworfen wurde
Meldung vom 11.08.2026

Kein Spaß: Äpfel verursachen erheblichen Schaden an Gartenhütte

Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Streich wirken könnte, hat einen erheblichen Schaden verursacht: Im Bereich des Wasserhochbehälters bei der Oberen Seehalde wurden offenbar von einer dort stehenden Ruhebank aus grüne Äpfel auf das Dach einer nahegelegenen Gartenhütte geworfen. Die Folgen sind auf den Bildern deutlich zu erkennen. Zahlreiche Dachziegel wurden durch die Wucht der Würfe beschädigt oder vollständig zerstört. Auf dem Boden rund um die Hütte finden sich neben den geworfenen Äpfeln auch zahlreiche zerbrochene Dachziegel. Wer Äpfel oder andere Gegenstände auf ein Dach wirft, muss damit rechnen, dass dabei erhebliche Schäden entstehen. Was für Kinder oder Jugendliche vielleicht als lustiger Zeitvertreib gedacht war, bedeutet für die Eigentümerin oder den Eigentümer nun einen beträchtlichen Sachschaden und zusätzliche Reparaturkosten. Die Gemeinde appelliert insbesondere an Eltern, ihre Kinder für die Folgen solchen Verhaltens zu sensibilisieren. Das Werfen von Gegenständen auf fremde Gebäude ist kein harmloser Spaß. Neben Sachschäden besteht auch die Gefahr, dass Personen oder Tiere getroffen und verletzt werden. Wer im Bereich der Oberen Seehalde entsprechende Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise auf die Verursacher geben kann, wird gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden, Tel. 8007-36 oder per Mail: ordnungsamt@urbach.de Ein Apfel mag klein sein – als Wurfgeschoss kann er jedoch erheblichen Schaden anrichten. Bitte helfen Sie mit, fremdes Eigentum zu respektieren und solche Vorfälle künftig zu verhindern.
Meldung vom 28.07.2026

Neuer Brunnen in der Urbacher Mitte spendet kostenlos Wasser

Ab Donnerstag, 30. Juli 2026, steht der neue Trinkwasserbrunnen in der Urbacher Mitte (gegenüber Feinkost Lobue) allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung. Die Wasserentnahme erfolgt einfach und hygienisch: über einen Sensor an der Seite des Brunnens wird die Ausgabe kontaktlos gesteuert. So kann mit nur einer Handbewegung frisches Trinkwasser entnommen werden.   Die offizielle Einweihung des Trinkwasserbrunnens findet im Oktober 2026 statt. Damit der Brunnen bereits in den Sommermonaten genutzt werden kann, wurde er schon jetzt in Betrieb genommen. Die Gemeinde Urbach bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten, die dieses Projekt ermöglicht haben, und wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern viel Freude mit dem neuen Trinkwasserbrunnen.
Pexels: Alexey Chudin
Meldung vom 28.07.2026

Gut vorbereitet durch Hitze und Trockenheit

Für die nächsten Tage haben die Meteorologen wieder extrem heiße Tage mit Tagestemperaturen von bis zu 40 Grad vorhergesagt. So hohe Temperaturen belasten den Körper und können insbesondere für ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Personen, die im Freien arbeiten, zur gesundheitlichen Gefahr werden. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie sich selbst und andere wirksam schützen.   Trinken – bevor der Durst kommt Achten Sie darauf, über den Tag verteilt ausreichend zu trinken – auch wenn Sie noch keinen Durst verspüren. Geeignet sind vor allem Wasser oder ungesüßte Getränke. Alkohol sollte an heißen Tagen möglichst vermieden werden, da er dem Körper zusätzlich Flüssigkeit entzieht.   Die Mittagshitze meiden Zwischen etwa 11 und 17 Uhr ist die Sonneneinstrahlung besonders intensiv. Verlegen Sie körperlich anstrengende Tätigkeiten möglichst in die frühen Morgen- oder Abendstunden. Wer sich im Freien aufhalten muss, sollte regelmäßige Pausen im Schatten einlegen.   Wohnräume kühl halten Lüften Sie möglichst früh morgens oder spät abends, wenn die Außentemperaturen niedriger sind. Halten Sie tagsüber Fenster, Rollläden oder Vorhänge geschlossen, um das Aufheizen der Räume zu reduzieren.   Leichte Kleidung und Sonnenschutz Tragen Sie helle, luftige Kleidung sowie eine Kopfbedeckung. Verwenden Sie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor und schützen Sie insbesondere Kinder vor direkter Sonneneinstrahlung.   Auf gefährdete Menschen achten Ältere Menschen, alleinlebende Nachbarinnen und Nachbarn oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen benötigen bei großer Hitze häufig Unterstützung. Ein kurzer Besuch oder Anruf kann helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen.   Besondere Vorsicht bei Trockenheit Langanhaltende Trockenheit erhöht die Gefahr von Wald-, Wiesen- und Flächenbränden erheblich. Bereits kleine Unachtsamkeiten können Brände auslösen. Bitte beachten Sie deshalb: Rauchen Sie nicht im Wald oder auf trockenen Wiesen.Entzünden Sie Feuer ausschließlich an dafür zugelassenen Grill- und Feuerstellen und beachten Sie örtliche Verbote.Werfen Sie keine Zigaretten oder andere glimmende Gegenstände achtlos weg.Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht auf trockenem Gras oder Stoppelfeldern. Heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren können trockenes Pflanzenmaterial entzünden.Halten Sie Wald- und Rettungswege jederzeit frei. Wenn Sie Rauch oder einen Brand bemerken, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf  112 .   Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst Wetterdienst (DWD) informiert rechtzeitig über starke Wärmebelastungen - auch über die WarnApp NINA. Achten Sie auf aktuelle Wetter- und Hitzewarnungen und passen Sie Ihre Aktivitäten entsprechend an.
Meldung vom 17.07.2026

Konzert am alten Espach mit "Jay Flowerle & The Songbirds" wird nachgeholt am Freitag, 14. August 2026

Das  am vergangenen Freitag wegen drohender Gewitter abgesagte Konzert mit Jay Flowerle & The Songbirds am alten Espach wird nachgeholt am Freitag, 14. August 2026. Beginn ist wie gewohnt um 19.30 Uhr. Der Eintritt ist frei (um eine angemessene Spende wird gebeten). Vor der Veranstaltung und in der Pause sorgen die Handballfrauen der HSK Urbach-Plüderhausen für Getränke und Snacks.
Meldung vom 14.07.2026

KabCom in Urbach auch 2027 wieder – jetzt schon Karten sichern!

Noch ist das Komplettprogramm für das kommende Jahr nicht ganz fertig, aber aktuell sind bereits einige hochkarätige Kleinkunstveranstaltungen für die Urbacher KabCom-Reihe 2027 gebucht, und anders als in den Vorjahren kann man Einzelkarten für die einzelnen Veranstaltungen schon jetzt im Sommer erwerben! Selbstverständlich wird es auch für das kommende Jahresprogramm wieder ein Abo geben, das mit einem 30% Preisvorteil gegenüber den Einzelkarten aufwarten wird. Auf dieses müssen die Fans allerdings noch warten bis in den (Spät)Herbst. Für alle anderen sei an dieser Stelle schon mal eine Vorschau gegeben, wer und wann in 2027 auf der Bühne der Urbacher Auerbachhalle gastieren wird. Klicken Sie für ausführliche Programmankündigungen und Kartenbestellungen auf die nachfolgenden Namen der auftretenden Künstlerinnen und Künstler:
Meldung vom 30.06.2026

Niedrigwasser: Flüsse und Bäche leiden unter der anhaltenden Trockenheit

Fehlender Niederschlag führt zu sinkenden Wasserständen: Nicht nur Wälder und Felder benötigen dringend Wasser / Landratsamt beschränkt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern   Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge des trockenen Winterhalbjahrs und der andauernden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Jegliche zusätzliche Wasserentnahme aus unseren Bächen und Flüssen verschärft diese Lage.   Das Landratsamt schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September 2026 mit der Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2026 ein . Dies gilt für jegliche Form der Entnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Zudem wird die Entnahme von Wasser aus Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, bis auf weiteres untersagt. Einige Gemeinden planen diese Anlagen mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis öffentlich bekannt gemacht und kann dort bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.   Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist zudem nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, wird darauf hingewiesen, dass die in der Erlaubnis aufgeführten Regelungen zu Entnahmeverboten bei Niedrigwasser bzw. die Regelungen in der Allgemeinverfügung zwingend zu beachten sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Erlaubte Wasserentnahmen, in deren Entscheidung noch keine Regelungen zum Einstellen der Wasserentnahme getroffen wurden, werden mit dieser Allgemeinverfügung ebenfalls untersagt. Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.   Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern, müssen seitens des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.   Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (u. a. an Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW Fehlender Niederschlag führt zu sinkenden Wasserständen: Nicht nur Wälder und Felder benötigen dringend Wasser / Landratsamt beschränkt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern   Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge des trockenen Winterhalbjahrs und der andauernden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Jegliche zusätzliche Wasserentnahme aus unseren Bächen und Flüssen verschärft diese Lage.   Das Landratsamt schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September 2026 mit der Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2026 ein . Dies gilt für jegliche Form der Entnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Zudem wird die Entnahme von Wasser aus Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, bis auf weiteres untersagt. Einige Gemeinden planen diese Anlagen mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis öffentlich bekannt gemacht und kann dort bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.   Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist zudem nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, wird darauf hingewiesen, dass die in der Erlaubnis aufgeführten Regelungen zu Entnahmeverboten bei Niedrigwasser bzw. die Regelungen in der Allgemeinverfügung zwingend zu beachten sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Erlaubte Wasserentnahmen, in deren Entscheidung noch keine Regelungen zum Einstellen der Wasserentnahme getroffen wurden, werden mit dieser Allgemeinverfügung ebenfalls untersagt. Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.   Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern, müssen seitens des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.   Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (u. a. an Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW ( https://niz.baden-wuerttemberg.de /) abgerufen werden.    Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Umweltschutz gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Betroffenheit konkreter Brunnen und Anlagen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.    Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Umweltschutz gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Betroffenheit konkreter Brunnen und Anlagen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Tel. 07181 8007-0  

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