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Aktuelle Meldungen

Meldung vom 04.03.2026

Sanierung Spielplatz Krebenhalde gestartet

Der Bauhof der Gemeinde hat in der Kalenderwoche 10 mit der Sanierung des Spielplatzes Krebenhalde begonnen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen bestehende Spielgeräte entfernt werden. Das wird erneuert: - der bisherige Spielturm wird ersetzt, - die Doppelschaukel wird durch eine neue Schaukelanlage ersetzt, - das kleine Kletterhäusle am Sandkasten wird ebenfalls abgebaut. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.
Das Foto zeigt die Baustelle im Herbst 2025. Sie geht jetzt ihrer Fertigstellung entgegen
Meldung vom 04.03.2026

Gemeindeverbindungsstraße zum Hegnauhof über die Wasenmühle für knapp zwei Wochen voll gesperrt

Im Zuge von Hangsicherungsmaßnahmen der Deutschen Bahn muss die Gemeindeverbindungsstraße zum Hegnauhof über die Wasenmühle im Bereich oberhalb der Bahnbrücke nächste Woche voll gesperrt werden. Die Sperrung wird am Montag, 9. März 2026, eingerichtet und dauert voraussichtlich bis Freitag, 20. März 2026.    Die Umleitung erfolgt über die Kleingartenanlage Schorndorf, Richtung Schützenhaus Schorndorf und umgekehrt. (Landwirtschaftliche) Grundstücke vor und nach dem Sperrungsabschnitt können von den Anliegern angefahren werden, eine Durchfahrt ist jedoch nicht möglich.
Symbolbild: Arverio
Meldung vom 24.02.2026

Einschränkungen im Zugverkehr auf der Remsbahn

Das auf der Remsbahn verkehrende Eisenbahnunternehmen Arverio teilt zur derzeitigen Lage bezüglich Baustellen, Streckensperrungen und Ausfällen von planmäßigen Zugverbindungen auf der Remsbahn folgendes mit:   "Baustellen am Schienennetz sind notwendig, um die Infrastruktur in einen besseren Zustand zu bringen. Damit erhoffen wir uns künftig weniger Infrastrukturstörungen, die maßgeblich für die täglichen Verspätungen verantwortlich sind.  Die Baustellenfahrplanunterlagen erreichen uns leider immer wieder sehr spät. Damit Sie als politische Entscheidungsträger:innen oder Multiplikator:innen besser über die Auswirkungen in Ihrer Region Bescheid wissen, informieren wir Sie auf diesem Weg transparent und frühzeitig über angekündigte Bauarbeiten der Deutschen Bahn AG. Es geht hierbei ausschließlich um solche Bauarbeiten am Schienennetz, die unseren Zugverkehr sehr stark einschränken und für unsere Fahrgäste große Auswirkungen haben werden. Die zugrunde liegenden Informationen erhalten wir direkt von der Deutschen Bahn AG und geben sie hier nach bestem Wissen und mit dem Stand vom 16.02.2026 weiter. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können. Arverio selbst führt keine Bauarbeiten am Schienennetz der Deutschen Bahn AG durch und hat auf deren Planung oder Durchführung keinen Einfluss."     Hier ein Überblick über Baustellen, die mit Einschränkungen im Zugverkehr verbunden sind, zum Stand Februar 2026:   MEX 13 Stuttgart – Aalen – Crailsheim 20.02. - 06.03.2026 Ellwangen – Crailsheim: Totalsperrung.  24.02. - 25.03.2026 Stuttgart – Waiblingen: Totalsperrung.  06.03. - 20.03.2026 Aalen - Essingen (b. Aalen): Totalsperrung.  06.03. - 30.03.2026 Ellwangen – Goldshöfe: Totalsperrung  31.03. - 07.04.2026 Fellbach – Stuttgart-Bad Cannstatt: Totalsperrung 29.05. - 05.06.2026 Lorch – Schorndorf Totalsperrung 29.05. - 12.06.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 29.05. - 05.06.2026 Waiblingen – Fellbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 29.05. - 06.06.2026 Grunbach – Waiblingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 29.05. - 12.06.2026 Ellwangen – Goldshöfe: Totalsperrung 10.07. - 21.08.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung 24.07. - 12.12.2026 Schorndorf – Grunbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs 10.09. - 02.10.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung   RE 1 Karlsruhe – Stuttgart – Aalen  24.02. - 25.03.2026 Stuttgart – Waiblingen: Totalsperrung.  06.03. - 20.03.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung.  21.03. - 22.04.2026 Vaihingen/Enz – Karlsruhe-Durlach: Haltausfälle, ein Teil der Züge wird über Bruchsal umgeleitet.  31.03. - 07.04.2026 Fellbach – Stuttgart-Bad Cannstatt: Totalsperrung 19.04. - 22.04.2026 Vaihingen/Enz – Karlsruhe-Durlach: Haltausfälle, ein Teil der Züge wird über Bruchsal umgeleitet 29.05. - 05.06.2026 Lorch – Schorndorf: Totalsperrung 29.05. - 12.06.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 29.05. - 05.06.2026 Waiblingen – Fellbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 29.05. - 06.06.2026 Grunbach – Waiblingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 10.07. - 21.08.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Totalsperrung 15.07. - 20.07.2026 Pforzheim Hbf – Wilferdingen-Singen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 24.07. - 12.12.2026 Schorndorf – Grunbach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs 29.08. - 11.09.2026 Weingarten (Ba) – Karlsruhe-Durlach: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 01.09. - 14.09.2026 Pforzheim Hbf – Wilferdingen-Singen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs 04.09. - 11.09.2026 Wilferdingen-Singen – Grötzingen: Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung 10.09. - 02.10.2026 Aalen – Essingen (b. Aalen): Deutliche Einschränkung des Zugverkehrs, zeitweise Totalsperrung   Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Zugverbindungen und Ersatzverkehren erhalten Bahnkunden unter:   www.efa-bw.de/ www.bahn.de/angebot www.vvs.de/verbindungen-und-mobilitaet/fahrplanauskunft
Beispielfoto:Pixabay
Meldung vom 24.02.2026

Angepasste Geschwindigkeit auf landwirtschaftlichen Wegen – Feldwege sind keine Rennstrecken!

Aus gegebenem Anlass bittet das Ordnungsamt alle Verkehrsteilnehmenden auch auf landwirtschaftlichen Wegen um besondere Rücksichtnahme, angepasste Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit – zum Schutz von Fußgängern, Radfahrenden, landwirtschaftlichen Betrieben und nicht zuletzt zur eigenen Sicherheit. Immer wieder wird fälschlicherweise die Auffassung vertreten, dass auf landwirtschaftlichen Wegen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gelte, sofern keine gesonderte Beschilderung vorhanden ist. Diese Annahme ist rechtlich unzutreffend und kann zu erheblichen Gefahren führen.   Rechtslage nach § 3 StVO Nach § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt der Grundsatz der angepassten Geschwindigkeit. Dort heißt es sinngemäß: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Zwar sieht § 3 Abs. 3 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor – dies gilt jedoch nur, soweit die Straßenverhältnisse dies überhaupt zulassen. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit entbindet nicht von der Pflicht zur Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.   Besondere Gefahren auf landwirtschaftlichen Wegen Landwirtschaftliche Wege sind regelmäßig nicht für den allgemeinen schnellen Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt.    Typische Merkmale sind: schmale Fahrbahnen ohne Ausweichmöglichkeitenfehlende Fahrbahnmarkierungenunbefestigte oder weiche StraßenränderSchotter-, Erd- oder BetonspurbauweiseSchlaglöcher, Spurrillen und Verschmutzungenunübersichtliche Kurven und Kuppen   Hinzu kommt die besondere Nutzung dieser Wege: Begegnungsverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen (z. B. Traktoren, Anhänger, Erntemaschinen)querende oder entgegenkommende Fußgänger und RadfahrerReiterinnen und Reiterfreilaufende oder querende Tiere Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind häufig breiter, langsamer und aufgrund von Anbaugeräten schwerer einschätzbar. Verschmutzungen durch Erde oder Erntereste können die Fahrbahn zusätzlich rutschig machen. Konsequenz: Nur geringe, angepasste Geschwindigkeit zulässig Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h auf landwirtschaftlichen Wegen faktisch und rechtlich nicht zulässig. In der Praxis bedeutet „angepasste Geschwindigkeit“ hier regelmäßig deutlich reduzierte Werte – oftmals im Bereich von 20 bis 30 km/h, je nach Situation auch darunter. Wer schneller fährt und dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verliert oder andere gefährdet, verstößt gegen § 3 StVO – selbst dann, wenn kein ausdrückliches Tempolimit angeordnet ist.
So sah die Baustelle vor ziemlich genau einem Jahr aus - nun geht sie ihrer Fertigstellung entgegen
Meldung vom 24.02.2026

B 29 Urbach – Lorch: Letzter Bauabschnitt beginnt

Die Sanierung der B 29 zwischen Urbach und Lorch schreitet voran. Der achte und letzte Bauabschnitt startet am 2. März 2026. Die Verkehrssicherung dafür wird bereits ab 25. Februar aufgebaut. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist wie geplant im Frühjahr 2026 vorgesehen. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) saniert seit Mai 2024 die B 29 zwischen Urbach und Lorch. Die Verkehrssicherung des letzten  achten Bauabschnitts  zwischen Haubersbronn bis Plüderhausen wird seit gestern eingerichtet. Die Bauarbeiten sollen  am Montag, 2. März 2026,  starten. Im achten Bauabschnitt werden Sanierungsarbeiten an Brücken der B 29 zwischen Haubersbronn und Plüderhausen durchgeführt. Dazu zählt auch der Austausch von Leitplanken auf, vor und nach den Brücken. Auch die Leitplanken beim Parkplatz auf Höhe Plüderhausen in Fahrtrichtung Aalen werden instand gesetzt.  Die Bauarbeiten und die Verkehrssicherung beschränken sich auf den Bereich der einzelnen Brücken. Insgesamt werden fünf Brücken saniert. Mit Ausnahme der Wieslauftalbrücke beschränken sich die Sanierungsarbeiten auf die Fahrtrichtung Aalen. Im Bereich der Wieslauftalbrücke werden in beide Richtungen die Leitplanken erneuert. Die Bauarbeiten starten auf Höhe der Zufahrt Plüderhausen an zwei Brücken. Darauf folgen zwei weitere Brücken zwischen Urbach und Plüderhausen. Abschließend werden die Arbeiten an der Wieslauftalbrücke durchgeführt. Im Bereich der Brückensanierungen wird es Geschwindigkeitsreduzierungen, verringerte Fahrstreifenbreiten und stellenweise eine Reduzierung auf einen Fahrstreifen geben. Diese Sanierungsarbeiten sollen im  April 2026  abgeschlossen werden. Abschließend wird im Baufeld der Gesamtmaßnahme die vorläufige Markierung zur Verkehrsfreigabe durch die hochwertige und dauerhafte Endmarkierung ersetzt. Diese Arbeiten sind in den  Pfingstferien  geplant und stellen den Abschluss der zweijährigen Sanierungsmaßnahme dar. Hierzu wird rechtzeitig in einer gesonderten Medienmitteilung informiert. Der Bund investiert mit der Gesamtmaßnahme rund 22 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land  können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo  

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