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Aktuelle Meldungen

Meldung vom 02.04.2026

Friedhofstraße im Abschnitt Jahnstraße bis Krebenhalde voll gesperrt

Wegen Leitungsarbeiten an der Wasserversorgung muss die Friedhofstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Jahnstraße und Krebenhalde ab Freitag 10. April 2026 für voraussichtlich zwei Wochen voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Jahnstraße, Gartenstraße und Hohenackerstraße und umgekehrt. Die Zufahrt zum Wohngebiet Krebenhalde ist nur von der Seite Hohenackerstraße möglich.
Meldung vom 24.03.2026

Finnenlaufbahn am Wittumstadion ist kein Offroad-Trail für Räder

In den vergangenen Tagen wurde die Finnenbahn bei der Wittumhalle von den Mitarbeitern des Bauhofs mit großem Einsatz und viel Sorgfalt wieder instand gesetzt. Für diese aufwendige Arbeit gilt ihnen ein ausdrücklicher Dank. Umso bedauerlicher ist ein Vorfall, der sich vor kurzem ereignete: Während einer abendlichen Laufrunde wurde ein Läufer von einem jugendlichen Radfahrer auf der Finnenbahn überholt. Auf den freundlichen Hinweis, dass die Bahn nicht für Radfahrer vorgesehen ist, reagierte dieser jedoch uneinsichtig. Statt Rücksicht zu zeigen, beschleunigte er mehrfach und führte wiederholte Vollbremsungen über die gesamte Runde hinweg durch. Dabei hinterließ er meterlange, tiefe Rillen in den frisch aufgebrachten Hackschnitzeln. Dieses Verhalten ist nicht nur unsportlich, sondern auch äußerst rücksichtslos gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern der Finnenbahn. Die entstandenen Spuren stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar und beeinträchtigen die Sicherheit beim Laufen deutlich. Der betroffene Läufer sah sich schließlich gezwungen, seine nächste Runde im Schritttempo zurückzulegen und die entstandenen Bremsspuren notdürftig mit den Füßen wieder zu glätten. Dieser Vorfall macht deutlich, wie wichtig ein respektvoller Umgang mit öffentlichen Anlagen ist. Die Finnenbahn ist für Läuferinnen und Läufer gedacht – darauf weisen eigentlich auch die dort vorhandenen Schilder deutlich hin. Bitte tragen Sie alle dazu bei, dass sie in einem guten und sicheren Zustand bleibt!
So bitte nicht - mit dem E-Scooter darf der Gehweg nicht benutzt werden!
Meldung vom 10.03.2026

E-Scooter in Urbach: Regeln beachten und Risiken vermeiden

In letzter Zeit sind nicht nur in größeren Städten, sondern auch in Urbach vermehrt sogenannte E-Scooter (batteriebetriebene Tretroller) im Straßenverkehr zu beobachten. Während in den Medien häufig über den Bewegungsmangel vieler Kinder und Jugendlicher diskutiert wird, sollten Eltern, die ihren Kindern die Nutzung solcher Fahrzeuge ermöglichen, auch auf die geltenden Verkehrsregeln und mögliche Risiken hinweisen. Gerade Jugendliche neigen mitunter zu Leichtsinn und Risikobereitschaft. Dabei wird häufig unterschätzt, welche Gefahren im Straßenverkehr entstehen können – sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere für kleine Kinder oder ältere Menschen. Zudem ist zu beachten, dass E-Scooter nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Dieses Kennzeichen wird jährlich im März gewechselt. Fahrzeuge, die noch mit einem alten Versicherungskennzeichen unterwegs sind, verfügen nicht über den erforderlichen Versicherungsschutz und dürfen nicht benutzt werden.   Für die Nutzung von E-Scootern gelten unter anderem folgende Regeln:

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