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Aktuelle Meldungen

Meldung vom 28.07.2026

Straßenränder werden im ganzen Ort gereinigt

In der kommenden Woche vom 3. bis bis 6. August 2026 und möglicherweise noch in der folgenden Woche an zwei Tagen werden die Straßenränder im ganzen Ort gereinigt. Um alle Straßenrandbereiche reinigen zu können, möchten wir Sie bitten, zwischen 7.00 und 17.00 Uhr nach Möglichkeit keine Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Bitte parken Sie auf Ihren Grundstücken, in Einfahrten und Garagen. Wenn Straßenränder zugeparkt sind, kann keine Reinigung stattfinden. Bitte geben Sie diese Information an Ihre Nachbarn weiter , um nachträgliche Reklamationen über die eventuelle Nichtreinigung zu vermeiden.   Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Ihre Gemeindeverwaltung Urbach Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bauamt, E-Mail: bauamt@urbach.de, wenden. 
Meldung vom 28.07.2026

Neuer Brunnen in der Urbacher Mitte spendet kostenlos Wasser

Ab Donnerstag, 30. Juli 2026, steht der neue Trinkwasserbrunnen in der Urbacher Mitte (gegenüber Feinkost Lobue) allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung. Die Wasserentnahme erfolgt einfach und hygienisch: über einen Sensor an der Seite des Brunnens wird die Ausgabe kontaktlos gesteuert. So kann mit nur einer Handbewegung frisches Trinkwasser entnommen werden.   Die offizielle Einweihung des Trinkwasserbrunnens findet im Oktober 2026 statt. Damit der Brunnen bereits in den Sommermonaten genutzt werden kann, wurde er schon jetzt in Betrieb genommen. Die Gemeinde Urbach bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten, die dieses Projekt ermöglicht haben, und wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern viel Freude mit dem neuen Trinkwasserbrunnen.
Pexels: Alexey Chudin
Meldung vom 28.07.2026

Gut vorbereitet durch Hitze und Trockenheit

Für die nächsten Tage haben die Meteorologen wieder extrem heiße Tage mit Tagestemperaturen von bis zu 40 Grad vorhergesagt. So hohe Temperaturen belasten den Körper und können insbesondere für ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Personen, die im Freien arbeiten, zur gesundheitlichen Gefahr werden. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie sich selbst und andere wirksam schützen.   Trinken – bevor der Durst kommt Achten Sie darauf, über den Tag verteilt ausreichend zu trinken – auch wenn Sie noch keinen Durst verspüren. Geeignet sind vor allem Wasser oder ungesüßte Getränke. Alkohol sollte an heißen Tagen möglichst vermieden werden, da er dem Körper zusätzlich Flüssigkeit entzieht.   Die Mittagshitze meiden Zwischen etwa 11 und 17 Uhr ist die Sonneneinstrahlung besonders intensiv. Verlegen Sie körperlich anstrengende Tätigkeiten möglichst in die frühen Morgen- oder Abendstunden. Wer sich im Freien aufhalten muss, sollte regelmäßige Pausen im Schatten einlegen.   Wohnräume kühl halten Lüften Sie möglichst früh morgens oder spät abends, wenn die Außentemperaturen niedriger sind. Halten Sie tagsüber Fenster, Rollläden oder Vorhänge geschlossen, um das Aufheizen der Räume zu reduzieren.   Leichte Kleidung und Sonnenschutz Tragen Sie helle, luftige Kleidung sowie eine Kopfbedeckung. Verwenden Sie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor und schützen Sie insbesondere Kinder vor direkter Sonneneinstrahlung.   Auf gefährdete Menschen achten Ältere Menschen, alleinlebende Nachbarinnen und Nachbarn oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen benötigen bei großer Hitze häufig Unterstützung. Ein kurzer Besuch oder Anruf kann helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen.   Besondere Vorsicht bei Trockenheit Langanhaltende Trockenheit erhöht die Gefahr von Wald-, Wiesen- und Flächenbränden erheblich. Bereits kleine Unachtsamkeiten können Brände auslösen. Bitte beachten Sie deshalb: Rauchen Sie nicht im Wald oder auf trockenen Wiesen.Entzünden Sie Feuer ausschließlich an dafür zugelassenen Grill- und Feuerstellen und beachten Sie örtliche Verbote.Werfen Sie keine Zigaretten oder andere glimmende Gegenstände achtlos weg.Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht auf trockenem Gras oder Stoppelfeldern. Heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren können trockenes Pflanzenmaterial entzünden.Halten Sie Wald- und Rettungswege jederzeit frei. Wenn Sie Rauch oder einen Brand bemerken, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf  112 .   Hitzewarnungen Der Deutsche Wetterdienst Wetterdienst (DWD) informiert rechtzeitig über starke Wärmebelastungen - auch über die WarnApp NINA. Achten Sie auf aktuelle Wetter- und Hitzewarnungen und passen Sie Ihre Aktivitäten entsprechend an.
Meldung vom 17.07.2026

Konzert am alten Espach mit "Jay Flowerle & The Songbirds" wird nachgeholt am Freitag, 14. August 2026

Das  am vergangenen Freitag wegen drohender Gewitter abgesagte Konzert mit Jay Flowerle & The Songbirds am alten Espach wird nachgeholt am Freitag, 14. August 2026. Beginn ist wie gewohnt um 19.30 Uhr. Der Eintritt ist frei (um eine angemessene Spende wird gebeten). Vor der Veranstaltung und in der Pause sorgen die Handballfrauen der HSK Urbach-Plüderhausen für Getränke und Snacks.
Meldung vom 14.07.2026

KabCom in Urbach auch 2027 wieder – jetzt schon Karten sichern!

Noch ist das Komplettprogramm für das kommende Jahr nicht ganz fertig, aber aktuell sind bereits einige hochkarätige Kleinkunstveranstaltungen für die Urbacher KabCom-Reihe 2027 gebucht, und anders als in den Vorjahren kann man Einzelkarten für die einzelnen Veranstaltungen schon jetzt im Sommer erwerben! Selbstverständlich wird es auch für das kommende Jahresprogramm wieder ein Abo geben, das mit einem 30% Preisvorteil gegenüber den Einzelkarten aufwarten wird. Auf dieses müssen die Fans allerdings noch warten bis in den (Spät)Herbst. Für alle anderen sei an dieser Stelle schon mal eine Vorschau gegeben, wer und wann in 2027 auf der Bühne der Urbacher Auerbachhalle gastieren wird. Klicken Sie für ausführliche Programmankündigungen und Kartenbestellungen auf die nachfolgenden Namen der auftretenden Künstlerinnen und Künstler:
Meldung vom 30.06.2026

Niedrigwasser: Flüsse und Bäche leiden unter der anhaltenden Trockenheit

Fehlender Niederschlag führt zu sinkenden Wasserständen: Nicht nur Wälder und Felder benötigen dringend Wasser / Landratsamt beschränkt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern   Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge des trockenen Winterhalbjahrs und der andauernden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Jegliche zusätzliche Wasserentnahme aus unseren Bächen und Flüssen verschärft diese Lage.   Das Landratsamt schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September 2026 mit der Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2026 ein . Dies gilt für jegliche Form der Entnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Zudem wird die Entnahme von Wasser aus Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, bis auf weiteres untersagt. Einige Gemeinden planen diese Anlagen mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis öffentlich bekannt gemacht und kann dort bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.   Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist zudem nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, wird darauf hingewiesen, dass die in der Erlaubnis aufgeführten Regelungen zu Entnahmeverboten bei Niedrigwasser bzw. die Regelungen in der Allgemeinverfügung zwingend zu beachten sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Erlaubte Wasserentnahmen, in deren Entscheidung noch keine Regelungen zum Einstellen der Wasserentnahme getroffen wurden, werden mit dieser Allgemeinverfügung ebenfalls untersagt. Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.   Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern, müssen seitens des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.   Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (u. a. an Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW Fehlender Niederschlag führt zu sinkenden Wasserständen: Nicht nur Wälder und Felder benötigen dringend Wasser / Landratsamt beschränkt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern   Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge des trockenen Winterhalbjahrs und der andauernden Trockenphase auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Jegliche zusätzliche Wasserentnahme aus unseren Bächen und Flüssen verschärft diese Lage.   Das Landratsamt schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September 2026 mit der Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2026 ein . Dies gilt für jegliche Form der Entnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Zudem wird die Entnahme von Wasser aus Quellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, bis auf weiteres untersagt. Einige Gemeinden planen diese Anlagen mit entsprechenden Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis öffentlich bekannt gemacht und kann dort bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.   Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist zudem nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis hat, wird darauf hingewiesen, dass die in der Erlaubnis aufgeführten Regelungen zu Entnahmeverboten bei Niedrigwasser bzw. die Regelungen in der Allgemeinverfügung zwingend zu beachten sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Erlaubte Wasserentnahmen, in deren Entscheidung noch keine Regelungen zum Einstellen der Wasserentnahme getroffen wurden, werden mit dieser Allgemeinverfügung ebenfalls untersagt. Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.   Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern, müssen seitens des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.   Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (u. a. an Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW ( https://niz.baden-wuerttemberg.de /) abgerufen werden.    Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Umweltschutz gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Betroffenheit konkreter Brunnen und Anlagen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.    Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Umweltschutz gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Betroffenheit konkreter Brunnen und Anlagen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Tel. 07181 8007-0  
Meldung vom 23.06.2026

29.06. bis 30.08.: Zugausfälle zwischen Stuttgart Hbf und Aalen (RE1) sowie Crailsheim (MEX13) – Schienenersatzverkehr (SEV) wird eingerichtet

Aufgrund von Bauarbeiten der DB kommt es  im Zeitraum vom 29.06. bis 30.08.26  mit Unterbrechungen vereinzelt zu Zugausfällen bei den Regionallinien MEX13 und RE1-Ost zwischen Stuttgart Hbf und Aalen bzw. Crailsheim. Zwischen Schorndorf und Stuttgart Hbf verweisen wir teilweise auf die S-Bahn. Zusätzlich wird zwischen unterschiedlichen Orten Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Ersatzhaltestellen des SEV befindet sich an der Lininbushaltestelle „Hauptstraße“. Fahrräder können in den Bussen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden. Die Fahrzeiten der Busse weichen vom regulären Zugfahrplan ab. Zudem gibt es im SEV ein Mitnahmeverbot von E-Scootern, Rollern und E-Bikes. Bitte informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien wie DB Navigator oder in der bwegt App , um keine Änderungen zu verpassen. Dies teilt das Verkehrsunternenehmen Arverio mit Ersatzfahrplan Stuttgart - Crailsheim (PDF / 911 KB ) Ersatzfahrplan Crailsheim - Stuttgart (PDF / 907 KB )

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