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BM Marcel Schindler an seinem ersten Arbeitstag an der Rathauspforte
Meldung vom 01.06.2026

Ein herzliches Willkommen dem neuen Bürgermeister von Urbach, Marcel Schindler!

Seit Montag, 1. Juni 2026 hat Marcel Schindler, der neu gewählte Bürgermeister von Urbach seine Amtsgeschäfte aufgenommen. Sein Rathausteam, die Gemeinderatsmitglieder und die ganze Bürgerschaft von Urbach heißen ihn herzlich willkommen und wünschen dem neuen „Schultes“ viel Freude in seinem Amt und stets ein glückliches Händchen bei seinen Entscheidungen! Die feierliche Amtseinsetzung erfolgt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstag, 9. Juni 2026 um 18.30 Uhr in der Auerbachhalle. Nähere Infos dazu unter folgendem Link Das Rathausteam hat seinem neuen Chef einen warmherzigen Empfang bereitet.
Beispielfoto WAZ
Meldung vom 01.06.2026

Mit dem Fahrrad oder E-Scooter über den Zebrastreifen - was ist erlaubt?

Fußgängerüberwege – umgangssprachlich „Zebrastreifen“ – sorgen immer wieder für Unsicherheit. Besonders bei Fahrrädern und E-Scootern stellt sich die Frage: Darf man darüber fahren? Muss man absteigen? Und wer hat eigentlich Vorrang? Auch in Urbach gibt es solche besonders stark frequentierte Fußgängerüberwege, an denen es immer wieder zu prekären Situationen kommt. Beispielhaft sei hier der Zebrastreifen an der Hauptstraße von und zum Marktplatz genannt.  Deswegen seien an dieser Stelle einmal die geltenden gesetzlichen Regeln dargestellt:   Der Grundsatz: Der Zebrastreifen ist für Fußgänger da Nach § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben an Fußgängerüberwegen grundsätzlich zu Fuß Gehende Vorrang. Fahrzeuge müssen ihnen das sichere Überqueren ermöglichen.  Das bedeutet: Autos, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter müssen bremsbereit sein. Wer zu Fuß den Überweg benutzen möchte, hat Vorrang. Überholen am Zebrastreifen ist verboten.  Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren? Ja. Das Befahren eines Fußgängerüberwegs mit dem Fahrrad ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings gilt dabei ein wichtiger Unterschied: Fahrend = kein Vorrang Wer auf dem Fahrrad sitzt und über den Zebrastreifen fährt, gilt rechtlich als Fahrzeugführer – nicht als Fußgänger. Dadurch entsteht kein Vorrang gegenüber dem Autoverkehr .  Das heißt konkret: Radfahrende dürfen den Zebrastreifen fahrend nutzen. Sie müssen jedoch warten, wenn Fahrzeuge Vorrang haben oder nicht rechtzeitig anhalten können. Autofahrer müssen für fahrende Radfahrer nicht automatisch stoppen.  Kommt es zu einem Unfall, kann Radfahrenden eine Mitschuld zugesprochen werden.    Wann haben Radfahrende Vorrang? Nur dann, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben . In diesem Moment gelten sie als Fußgänger und genießen dieselben Rechte wie andere Fußgänger am Überweg.  In der Praxis ist das die sicherste und rechtlich eindeutigste Lösung – insbesondere an stark befahrenen Straßen.   Wie ist die Lage bei E-Scootern? Für E-Scooter gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Fahrräder: Fahrend gelten E-Scooter als Fahrzeuge. Fahrende E-Scooter-Fahrer haben am Zebrastreifen keinen besonderen Vorrang. Wer absteigt und den E-Scooter schiebt, gilt als Fußgänger.  Da E-Scooter sehr kompakt sind und schnell beschleunigen können, entstehen häufig Missverständnisse im Straßenverkehr. Deshalb sollten Nutzer besonders defensiv fahren und niemals davon ausgehen, dass Autos automatisch anhalten.   Häufige Irrtümer „Radfahrer müssen immer absteigen“ Nein. Das Fahren über den Zebrastreifen ist erlaubt. Ohne Absteigen besteht jedoch kein Vorrang.  „Autos müssen für fahrende Radfahrer immer anhalten“ Ebenfalls falsch. Der Vorrang des Fußgängerüberwegs gilt in erster Linie für Fußgänger.  „Kinder auf dem Fahrrad haben automatisch Vorrang“ Auch Kinder gelten fahrend grundsätzlich als Fahrzeugführer. Trotzdem müssen Autofahrer natürlich besonders vorsichtig sein.   Tipps für mehr Sicherheit Für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer Geschwindigkeit vor dem Überweg deutlich reduzieren Blickkontakt mit Autofahrern suchen Nicht überraschend auf den Zebrastreifen fahren Im Zweifel absteigen und schieben  Für Autofahrer Immer bremsbereit an Zebrastreifen heranfahren Auch auf schnell herannahende Fahrräder oder E-Scooter achten Besonders vorsichtig bei Kindern und unübersichtlichen Situationen sein  Fazit Mit Fahrrad oder E-Scooter darf man einen Fußgängerüberweg zwar fahrend überqueren – einen automatischen Vorrang hat man dabei jedoch nicht. Erst durch das Absteigen und Schieben wird man rechtlich zum Fußgänger und erhält die entsprechenden Vorrechte. Wer Missverständnisse vermeiden möchte, fährt defensiv und steigt im Zweifel lieber ab. Das erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.   Und übrigens ist das Fahren mit dem Rad oder E-Scooter auf dem Urbacher Marktplatz ebenfalls nicht erlaubt. Der Marktplatz ist nämlich als Fußgängerzone beschildert. Das heißt für Radelnde oder E-Scooter-Piloten: absteigen und schieben! Gerade jetzt in den Sommermonaten, wo sich oft viele kleine Kinder am Wasserspiel am Marktplatz aufhalten und herumtollen, sollte von seiten der Radfahrer und E-Scooter-Piloten mehr Rück- und Vorsicht erwartet werden dürfen!    
Das Rauchverbot an Haltestellen gilt ab sofort an Haltestellen des VVS.
Meldung vom 01.06.2026

Neues Nichtrauchergesetz in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg und damit auch in Urbach gelten seit dem 1. Juni 2026 deutlich strengere Regeln für Raucherinnen und Raucher. Mit der Reform des Landesnichtraucherschutzgesetzes will die Landesregierung vor allem Kinder und Jugendliche besser vor Passivrauch schützen. Besonders betroffen ist das Rauchen im öffentlichen Raum.    Diese neuen Rauchverbote gelten künftig Ab Juni ist das Rauchen nicht mehr nur in vielen Innenräumen verboten, sondern auch an zahlreichen Orten im Freien. Neu betroffen sind insbesondere Bereiche, an denen sich häufig Familien und Minderjährige aufhalten. Verboten ist das Rauchen künftig unter anderem:   auf öffentlichen Kinderspielplätzen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen auf Schulhöfen in Freibädern in Zoos in Freizeitparks    Das Gesetz betrifft dabei nicht nur klassische Zigaretten. Auch E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und Shishas fallen unter die neuen Vorschriften – selbst dann, wenn kein Nikotin oder Tabak konsumiert wird. Hintergrund ist laut Gesetzesbegründung die mögliche Freisetzung gesundheitsschädlicher Stoffe beim Erhitzen oder Verdampfen.    Raucherzonen nur noch eingeschränkt erlaubt In einigen Einrichtungen dürfen weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche eingerichtet werden – allerdings nur abseits sensibler Bereiche. Das gilt beispielsweise für Freibäder, Zoos oder Freizeitparks. Dort müssen die Raucherzonen so angelegt sein, dass andere Besucher möglichst wenig beeinträchtigt werden. Im Freibad Urbach wurden solche Raucherzonen eingerichtet.
Meldung vom 29.05.2026

Kabelarbeiten im Umfeld des Wittumstadions sorgen für Einschränkungen

Die Deutsche Telekom lässt im Juni ein Glasfaserkabel für den Mobilfunkbetrieb vom Sendemast beim Wittumstadion an einen Verteiler in der Schraienstraße verlegen. Die Kabelarbeiten erfolgen dabei überwiegend im Gehwegbereich (sofern vorhanden). Sie beginnen im Wirtschaftsweg „Merzengraben“, der im Abschnitt zwischen dem Sendemast und der Hofackerstraße voll gesperrt werden muss (wegen der geringen Straßenbreite). Anschließend geht die Kabelverlegung weiter über die Hofackerstraße und Wittumstraße, Schraienstraße. Für die Bauarbeiten wird ein Zeitraum von etwa einem Monat (abschnittsweise) angesetzt, in deren Verlauf es zeitweise zu Einschränkungen im Gehweg und Fahrbahnbereich sowie bei Grundstückszufahrten kommen kann. Das hier tätige Bauunterehmen ist angehalten, die betroffenen Anwohnenden rechtzeitig über mögliche Behinderungen zu informieren. Der zuständige Bauleiter vor Ort , Herr Kästner, ist zu erreichen unter: 0160 90385045.
Meldung vom 28.05.2026

Zugausfälle zwischen Stuttgart Hbf und Aalen (RE1) sowie Crailsheim (MEX13)Schienenersatzverkehr (SEV) wird eingerichtet

Aufgrund von Bauarbeiten der DB kommt es  im Zeitraum vom 29.05. bis 12.06.26  zu Zugausfällen bei der Linie MEX 13 zwischen Stuttgart Hbf und Crailsheim sowie bei der Linie RE 1 zwischen Stuttgart Hbf und Aalen. In Urbach verkehren während dieses Zeitraums keine Züge. Es wurde entsprechend Schienenersatzverkehr eingerichtet, der sich in drei unterschiedliche Routen aufteilt: Ersatzbusse, welche zwischen Waiblingen und Aalen alle Halte bedienen.Direktbusse, welche nur Aalen, Schwäbisch Gmünd, Schorndorf und Waiblingen bedienen.Direktbusse, welche nur zwischen Stuttgart und Aalen fahren ohne Zwischenhalt (in der zeitlichen Lage des ausfallenden RE 1). Die Ersatzhaltestellen des SEV findet man in folgender  Stationsdatenbank  – bitte beachten: diese befinden sich nicht immer direkt am Bahnhof. In Urbach sind die Ersatzhaltestellen an den regulären Bushaltestellen in der Hauptstraße eingerichtet. Fahrräder können in den Bussen aus Platzgründen nicht mitgenommen werden. Die Fahrzeiten der Busse weichen vom regulären Zugfahrplan ab. Zudem gibt es im SEV ein Mitnahmeverbot von E-Scootern, Rollern und E-Bikes. Bitte informieren Sie sich kurz vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien wie  DB Navigator  oder in der  bwegt App , um keine Änderungen zu verpassen. Weitere Informationen: Der Ersatzfahrplan steht unten zum Download bereit.
So haben Mitarbeiter jüngst wieder den Grillplatz "ErlebnisReich" Rems angetroffen - einfach unfassbar! 
Meldung vom 26.05.2026

Es reicht langsam: Rücksichtsloses Verhalten am Grillplatz „ErlebnisReich Rems“ sorgt erneut für Empörung

Man fragt sich inzwischen ernsthaft, was in manchen Köpfen vorgeht. Erneut bot sich den Mitarbeitern des Bauhofs am Donnerstagmorgen vergangener Woche ein Bild des völligen Respektsverlustes an am „ErlebnisReich Rems“. Müll, Essensreste, Verpackungen, Flaschen und achtlos weggeworfene Grillabfälle lagen verstreut auf dem gesamten Platz. Offenbar halten manche Nutzerinnen und Nutzer öffentliche Einrichtungen inzwischen für rechtsfreie Räume, in denen man sich benehmen kann wie auf einer wilden Müllkippe. Anders lässt sich kaum erklären, weshalb Menschen einen Platz derart verdreckt und verwüstet hinterlassen. Wer so handelt, zeigt nicht nur mangelnden Anstand, sondern auch eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber Mitmenschen und Umwelt.   Besonders ärgerlich ist dabei die Selbstverständlichkeit, mit der Lebensmittel und Verpackungen einfach liegen gelassen werden. Damit werden Tiere angelockt – von Krähen über Waschbären bis hin zu Ratten. Die Folgen dürfen dann wieder andere beseitigen: die Mitarbeiter des Bauhofs, die ohnehin genug andere wichtige Aufgaben zu erledigen haben.   Als wäre das alles noch nicht genug gewesen, musste am frühen Pfingstmontag-Morgen auch noch die Feuerwehr ausrücken. Grund dafür war ein brennender Mülleimer an der Grillstelle, der gelöscht werden musste. Auch hier stellt sich zwangsläufig die Frage, wie verantwortungslos man eigentlich sein muss, um eine solche Situation zu verursachen. Ob Gedankenlosigkeit oder gar Vorsatz dahintersteckt, lässt sich nicht sagen – in jedem Fall jedoch ist ein solches Verhalten völlig inakzeptabel. Immer wieder wird in solchen Fällen der Ruf nach Überwachungskameras laut. Tatsache ist jedoch, dass eine lückenlose Überwachung öffentlicher Plätze aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist - auch nicht nach der Novellierung des Gesetzes! Ebenso wenig können Polizei oder Gemeindevollzugsdienst dauerhaft an solchen Orten präsent sein. Umso mehr sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand und ein Mindestmaß an Rücksichtnahme selbstverständlich sein.   Die Leidtragenden sind am Ende all jene Bürgerinnen und Bürger, Familien, Kinder und Radfahrer, die solche Plätze ordentlich nutzen und dort ihre Freizeit verbringen möchten. Denn wenn sich die Zustände weiter verschlechtern, wird früher oder später zwangsläufig die Frage im Raum stehen, ob solche öffentlichen Grill- und Freizeiteinrichtungen überhaupt noch betrieben werden können. Dabei wäre alles so einfach: Müll gehört in die vorgesehenen Behälter oder wieder mit nach Hause genommen. Ein Platz sollte grundsätzlich so verlassen werden, wie man ihn selbst gerne vorfinden würde. Offenbar ist dieser einfache Grundsatz für manche jedoch bereits zu viel verlangt.  
Meldung vom 12.05.2026

Einladung zur feierlichen Amtseinsetzung von Bürgermeister Marcel Schindler

Bürgermeister Marcel Schindler wird im Rahmen einer festlichen Gemeinderatssitzung auf sein Amt vereidigt und verpflichtet. Die öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt Dienstag, 9. Juni 2026 Beginn 18.30 Uhr in der Auerbachhalle Urbach, Seebrunnenweg 15. Hierzu und zum anschließenden Stehempfang lade ich auch im Namen des Gemeinderates herzlich ein. Ursula Jud 1. Stellv. Bürgermeisterin   Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind! Falls möglich melden Sie sich per E-Mail an info@ubach.de oder telefonisch 07181/8007-31 an.  

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