Hinweise zu den Grundsteuerbescheiden 2025
Die Grundsteuerbescheide 2025 werden in der 3. und 4. Kalenderwoche verschickt. Den Bescheiden wird ein ausführliches Informationsblatt beigefügt, das über die den Bescheiden zugrundeliegende Grundsteuerreform Auskunft gibt. An dieser Stelle soll daher nur noch eine kurze Zusammenfassung allgemein informieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherige Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts haben vereinfacht gesagt einige Grundstückseigentümer bisher zu viel, andere zu wenig Grundsteuer bezahlt. Dass die Grundsteuerreform 2025 nun dazu führen muss, dass einige weniger und andere mehr bezahlen müssen, scheint daher logisch.
Zu großen Veränderungen führt zudem, dass bis Ende 2024 Grundstücke und Gebäude der Grundsteuer unterworfen wurden, ab 2025 nur noch die Grundstücke.
Wer deutlich mehr Grundsteuer als bisher bezahlen muss, dürfte damit selten einverstanden sein. Was kann man tun?
Die Grundsteuererhebung wurde vom Landesgesetzgeber im Landesgrundsteuergesetz geregelt. Finanzamt und Gemeinden haben keinen Ermessensspielraum. Die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids des Finanzamts gebunden. Wenn die Gemeinde beispielsweise den festgesetzten Messbetrag in ihren Grundsteuerbescheid richtig übernommen hat, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid in der Regel erfolglos und der Widerspruch würde von der Gemeinde bzw. der Rechtsaufsichtsbehörde kostenpflichtig zurückgewiesen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid oder ein Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern. Ein separater Widerspruch bei der Gemeinde ist also weder notwendig noch zielführend.
Dagegen ist bei falschem Hebesatz oder falscher Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen.