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Wichtige Informationen zur Bundestagswahl

Wahlschein bequem per Internet beantragen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung

Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, informieren Sie sich bitte im Servicebüro der Gemeinde Urbach 07181 8007-99.Der Wahlschein kann bequem über den untenstehenden Link beantragt werden. Beim Aufruf des Links erscheint ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten können Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Es steht Ihnen offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

zum Online-Wahlscheinantrag

Die Online-Beantragung des Wahlscheines ist ab Montag, 30.12.2024, 00:00 Uhr bis Donnerstag, 20.02.2025 um 12.00 Uhr möglich.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Wahlbezirk und Ihre Wählernummer angeben. Sie finden diese Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.
Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe vor der Wahl, spätestens bis Donnerstag, 20.02.2025.Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Sie müssen hier noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an servicebuero@urbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bitte beachten Sie: Wer für eine andere Person (auch für Ehegatten) einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht / Generalvollmacht und den eigenen Ausweis vorlegen.

Wichtiger Hinweis zum Versand der Briefwahlunterlagen:

Wir gehen davon aus, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 frühestens ab dem 6. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Wir bitten daher um Verständnis, wenn ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Briefwahl und der Zustellung der Wahlunterlagen, mehrere Tage oder eventuell auch Wochen vergehen können.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte mit folgenden Kontaktmöglichkeiten an das Team: ServicebüroSchießgasse 1073660 Urbach Telefon: 07181 8007-99E-Mail: servicebuero@urbach.de Öffnungszeiten des Servicebüros: 
Mo       8.00 – 19.00 Uhr
Di        8.00 – 16.00 Uhr
Mi        geschlossen
Do       8.00 – 16.00 Uhr
Fr        8.00 – 12.00 Uhr
 
zusätzliche Öffnungszeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
 
Fr. 21.02.         12.00 – 15.00 Uhr
 

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Schießgasse 10
73660 Urbach
Telefon  07181 8007-99
Fax  07181 8007-55
E-Mail  servicebuero@urbach.de

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Dienstag   8.00 - 12.00 Uhr 
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Mittwoch geschlossen
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und nachmittags nach Terminvereinbarung
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Freitag         8.00 - 12.00 Uhr
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