BodenrichtwerteBodenrichtwerte 2023 Bodenrichtwerte für die Abgabe der Feststellungserklärung bezüglich der Grundsteuerreform
Die aktuellen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2023 für die Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Schorndorf, Winterbach und Remshalden sind ab sofort unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen ermittelt. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Ältere Bodenrichtwertkarten: Zur Bodenrichtwertkarte 2020 (1,595 MB) des Gutachterausschusses Mittleres Remstal Bodenrichtwerte (1,452 MB) des Gutachterausschusses Mittleres Remstal Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Mittleres Remstal zur Verfügung. Deren Aufgaben und Ihre Kontaktdaten finden sie hier
Bodenrichtwertkarte 2019 (905 KB) der Gemeinde Urbach Bodenrichtwertkarte 2017 (440,1 KB) der Gemeinde Urbach
|
Kontakt
Ortsbauamt
Am Rathaus 1
73660 Urbach
Telefon 07181 8007-63
Fax 07181 8007-66
E-Mail bauamt@urbach.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 14.00 - 19.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)