Flächennutzungsplan
Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Plüderhausen und Urbach stellt die städtebauliche Entwicklung beider Gemeinden im Zeitraum 1991 bis mindestens 2005 dar. Er soll eine bedarfsorientierte und in sich tragfähige Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen, sowie die Bereitstellung von Wohnbauflächen und Arbeitsplätzen garantieren.
Die dazu benötigten Flächen müssen der bisherigen Nutzung (meist Landwirtschaft) entnommen werden. Diese Umwandlungen wurden im Rahmen der Umweltbilanz 1990 auf ihre Umweltverträglichkeit untersucht. Unter den Gesichtspunkten des Städtebaus und des verkehrs wurden die neuen Flächennutzungen erarbeitet. Hierbei galt es, mit den vorhandenen und nicht vermehrbaren Flächen sorgfältig zu haushalten.
Die Leitlinie, an der sich Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und die Behörden orientieren ist der Flächennutzungsplan (FNP). Aus ihm können von privater Seite keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden, weder zu einer Aufnahme, noch zu einer Streichung aus dem FNP, noch zu veränderten Nutzungen von dargestellten Bauflächen oder zur Erschließung. Dementsprechend lösen auch veränderte Darstellungen bisheriger Nutzungen (z. B. Bauflächen werden zu Grünflächen) keinen Schadensersatzanspruch aus. Der FNP hat damit nur eine sogenannte "Innenwirkung" und ist nur für die beiden Gemeinden und die Fachbehörden verbindlich.
Erläuterungen zum Flächennutzungsplan (16,654 MB)
Die Rechtsgrundlagen für den FNP finden sich im Baugesetzbuch (BauGB), wo er als "vorbereitender Bauleitplan" bezeichnet ist. Erst mit den aus ihm entwickelten Bebauungsplänen werden die einzelnen Festsetzungen für den Bürger verbindlich und rechtswirksam.