Startseite » Service » Natur- und Umweltschutz » Schutzgebiete

Schutzgebiete

von europäischer Bedeutung in Urbach

Urbach hat einen, im Vergleich zu anderen Gemeinden, hohen Anteil an NATURA2000-Gebieten. Das ist in gewisser Weise eine Auszeichnung und zeigt, wie vielfältig, aber auch wie schützenswert die Natur um Urbach ist. Doch was genau ist ein NATURA2000-Gebiet eigentlich?

NATURA2000-Gebiete sind ein europaweites Netz an Schutzgebieten und ermöglichen somit einen weitreichenden Naturschutz über Grenzen hinweg.

Grundsätzlich gibt es zwei Typen von NATURA2000-Gebieten:

– Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und

– EU-Vogelschutzgebiete.

Jedes Mitgliedsland der EU ist zum Schutz seiner Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten verpflichtet. Aufgrund von Geographie, der Lebensraumausstattung, Artenvorkommen und -anzahl sind natürlich Anforderung und Verantwortung für jedes Land unterschiedlich.

Beispiel: in Deutschland brüten über 70 % aller in Europa lebenden Rotmilane. Daher hat Deutschland auch eine besondere Verantwortung für den Rotmilan und er gehört daher zu den nach EU-Vogelschutzrichlinie geschützten Vogelarten.

Die NATURA2000-Fläche in Baden-Württemberg umfasst 350 Gebiete mit etwa 17,3 % der Landesfläche. Davon sind 90 Gebiete oder 10,9% der Landesfläche (ca. 390.000 ha, zuzüglich ca. 5.900 ha Bodenseefläche) Vogelschutzgebiete. 48,2 % bzw. 191.000 ha sind bereits auch als FFH-Gebiet gemeldet und somit bereits Teil der Natura 2000-Fläche.

Grundlage für die Ausweisung von NATURA2000-Gebieten waren Meldungen der Naturschutzverwaltung und weiteren Fachbehörden. Die gemeldeten Daten und Fakten stammen oft von vor Ort aktiven Naturschützern und Kennern der Gebiete.

Für alle NATURA2000-Gebiete hat die EU Richtlinien erstellt, um deren Charakter und Artenvielfalt zu erhalten. Definiert sind sie in Pflege- und Entwicklungsplänen (PEPL), die jeweils auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des jeweiligen Gebietes abgestimmt sind. NATURA2000 ist also keine oft zitierte Käseglocke, die über die Landschaft gestülpt wird, sondern Land und Kreis, Kommunen, haupt- und ehrenamtlicher Naturschutz sowie die Forst- und Landwirtschaft sorgen für die Erhaltung dieser Lebensräume und deren Arten.

Um den Schutzstatus des FFH-Gebietes zu erlangen ist Voraussetzung, dass im Gebiet bestimmte Lebensraumtypen vorkommen. Ein zweites Kriterium kann aber auch das Vorkommen einzelner Pflanzen- oder Tierarten sein, beispielsweise eine Orchideenart oder ein Schmetterling. Lebensraumtypen und die einzelnen Arten sind in einem Katalog ebenso festgelegt und beschrieben wie die Maßnahmen zu ihrem Schutz und Erhalt.

Für eine Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet ist in der Regel das Vorkommen bestimmter Vogelarten relevant.

Oftmals erfüllen Gebiete, die bereits als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, die NATURA2000-Anforderungen. In Urbach sind dies das bereits erwähnte NSG Morgensand/Seelachen sowie das NSG Vordere Hohbachwiesen. Sozusagen zur Unterstreichung ihrer Bedeutung sind diese Gebiete auch NATURA2000-Gebiete.

  |    | 
NACH OBEN