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Freiwillige Feuerwehr Urbach

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Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG).

Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im Übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere herangezogen und mit Maßnahmen zur Brandverhütung, z.B. mit dem Feuersicherheitsdienst bei Veranstaltungen, beauftragt werden.

Die Gemeinde hat die Aufgabe, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, insbesondere die erforderlichen Feuerwehrgeräte zu beschaffen und zu unterhalten.

Die Angehörigen der Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Die Gemeindefeuerwehr wird von einem Feuerwehrkommandanten geleitet, der von den aktiven Feuerwehrleuten auf fünf Jahre gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister bestellt wird.

In die Feuerwehr aufgenommen werden können Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, einen guten Ruf besitzen und sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichten.

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