Startseite » Gemeinde » Öffentliche Einrichtungen

Kommunale Zusatzbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (KZB)

Informationen für Eltern

Zweck der Zusatzbetreuung

Die Kommunale Zusatzbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (KZB) an der Atriumschule Urbach ist ein freiwilliges Betreuungsangebot der Gemeinde Urbach für Kinder erwerbstätiger Eltern oder allein erziehender Elternteile. Die KZB gewährleistet einen durchgehend verlässlichen Aufenthalt von Grundschülern von 7.00 bis 14.30 Uhr zu Gunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die KZB ergänzt die Unterrichtszeiten der Schulen in den Randzeiten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende.

Inhalte der Betreuung

In der KZB werden sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Es findet keine Vermittlung von Lerninhalten und auch keine Hausaufgabenhilfe statt. Allerdings wird auf Wunsch den Schülern die Gelegenheit gegeben, während der Betreuungszeit Hausaufgaben zu machen. Die Gestaltung der Betreuung im Einzelnen obliegt der verantwortlichen Betreuungskraft.

Zeitlicher Umfang

Die Betreuung findet von Montag bis Freitag an Schultagen statt. Betreuungszeit ist von 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr und von 11.00 Uhr (bzw. ab Unterrichtsende) bis 13.00 Uhr bzw. bis 14.30 Uhr. Die Teilnahme an der KZB ist freiwillig.

Die Betreuung kann flexibel tageweise gebucht werden.

Gruppengröße

Die Gemeinde kann Mindest- und Höchstgruppengrößen festlegen. Die Aufnahme neuer Kinder kann nur im Rahmen der vorhandenen Plätze erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Nach Möglichkeit werden Erst- und Zweitklässler bei der Platzvergabe gegenüber älteren Schülern bevorzugt berücksichtigt.

Betreuungspersonal

Die KZB an der Atriumschule wird von Frau Sonja Schultheiß geleitet. Sie ist staatl. anerkannte Erziehungspflegerin.

Gebühren, Finanzierung

Träger der Einrichtung ist die Gemeinde Urbach. Sie trägt die Personalkosten und die Kosten für die KZB-Räume, deren Einrichtung und sächliche Ausstattung wie Bastel-, Spiel- und Beschäftigungsmaterial. Von den Eltern wird eine monatliche Gebühr erhoben, deren Höhe nach Einkommensstufen gestaffelt ist. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kommen ggf. weitere Gebührenermäßigungen zum Tragen. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung der KZB mit einem jährlichen Zuschuss.

Betreuungsmodule gültig ab 01.09.2024

Modul: Frühbetreuung 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr  
Die Gebühr für das Modul Frühbetreuung beträgt monatlich, pro Tag  
für eine Familie mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt 11,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 9,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 6,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 5,00 EUR
Modul: Mittagsbetreuung bis 13 Uhr  
Die Gebühr für das Modul Frühbetreuung beträgt monatlich, pro Tag  
für eine Familie mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt 7,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 5,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 4,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 3,00 EUR
Modul: Mittagsbetreuung bis 14.30 Uhr  
Die Gebühr für das Modul Frühbetreuung beträgt monatlich, pro Tag  
für eine Familie mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt 13,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 11,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 9,00 EUR
für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren im Haushalt 7,00 EUR

Satzung

Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Urbach über die Kommunale Zusatzbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule an den Urbacher Grundschulen in ihrer jeweils geltenden Fassung verbindlich an. Die Satzung, die zusammen mit den übrigen Anmeldeunterlagen ausgehändigt wird, enthält wichtige Bestimmungen, insbesondere auch die Gebühren. Bitte lesen Sie deshalb die Satzung aufmerksam durch.

zur Satzung  (459,3 KB)

Unfallversicherungsschutz

SchülerInnen sind nicht nur während des Schulbesuchs, sondern kraft Gesetzes auch "während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht (...) durchgeführten Betreuungsmaßnahmen", also auch während der KZB gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII)).

Formulare

  |    | 
NACH OBEN