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Parkierungsflächen in der Unteren Seehalde und im westlichen Teil der Burgstraße neu markiert

Nach den umfangreichen Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Unteren Seehalde und Burgstraße wurden nun in der vergangenen Woche auch die Markierungen für die Parkflächen erneuert, die in der Unteren Seehalde bereits vor den Baumaßnahmen vorhanden waren.
Allerdings wurden die Parkflächenmarkierungen nicht mehr in derselben Intensität ausgeführt, wie ursprünglich vorhanden. Die nun eingezeichneten und beschilderten Parkflächenbegrenzungen entsprechen den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, die deutlich größere und mehr Abstandsflächen zwischen den einzelnen Parkflächen vorsehen, als früher. Dies führt natürlich folgerichtig auch zu einer Reduzierung des Parkangebots auf der Straße, was bereits teilweise auch schon zu Unmut bei den Anwohnenden geführt hat.
 
Hierzu sei aber seitens der Gemeinde angemerkt, dass die Reduzierung des Parkflächenangebots mit mehr Ausweichmöglichkeiten im Gegenverkehr zu einem flüssigeren Verkehr führt, auch und gerade für den Linien- und Schulbusverkehr, der bekanntlich auch durch die Untere Seehalde und Burgstraße führt. Dadurch wird nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch auch die Lärmbelastung gemindert.
 
Die Gemeinde kann das stetige Anwachsen des Verkehrs und der auf der Straße abgestellten Fahrzeuge nicht verhindern, aber sie ist gemeinsam mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Polizei gefordert, den Verkehr zu lenken und für die bestmögliche Sicherheit und Leichtigkeit im Straßenverkehr zu sorgen. Von hinten bis vorne zugeparkte, teilweise auch durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge, z.B. in Einmündungsbereichen und/oder Engstellen sorgen zunehmend mehr auch bei uns auf dem „flachen Land“ für gefährliche Situationen und Behinderungen der Rettungsdienste, Ver- und Entsorger aber auch der Anwohner selbst bei ihren Grundstücksein- und –ausfahrten.
 
Bei einer Befragung der Bürgerschaft zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Urbach 2035“ war der „Ruhende Verkehr“ (also die Parksituation in der Gemeinde) einer der am häufigsten genannten Kritikpunkte, die die Urbacherinnen und Urbacher bewegen. Die Gemeinde hat sich diese Kritik zu Herzen genommen. Gemeinsam wurde mit einem Fachbüro eine Mobilitätskonzeption für den Ort entwickelt, dessen Vorschläge nun in den folgenden Jahren Zug um Zug umgesetzt werden sollen. Unter anderem soll dabei, insbesondere auf den Haupterschließungsstraßen im Ort der so genannte „Ruhende Verkehr“ geordnet werden. Mit der Friedhofstraße wurde in diesem Jahr begonnen, die Untere Seehalde und Burgstraße sind nun gefolgt. Weitere Straßen wie die Bärenhof-, die Konrad-Hornschuch-Straße oder die Haubersbronner Straße werden im folgenden Jahr an der Reihe sein.
 
Wie bereits erwähnt, werden durch die regelkonforme Einzeichnung der Parkflächenmarkierungen Parkflächen wegfallen. Aber es ist auch nicht die Aufgabe des Trägers der Straßenbaulast für Parkraum auf der öffentlichen Verkehrsfläche zu sorgen. Dies obliegt zunächst einmal den Grundstücks- und Hauseigentümern, die auf ihren Privatflächen für genügend Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge und andere Gerätschaften sorgen müssen. Wenn allerdings Garagen und Carports mit allerlei anderem zugestellt sind, nur nicht mit dem eigenen Auto und wenn man sich den vermeintlich teuren privaten Stellplatz in einer Wohnanlage oder Tiefgarage sparen möchte und stattdessen sein Auto lieber auf der Straße abstellt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn diese immer mehr durch parkende Fahrzeuge blockiert werden. Hinzu kommt, dass die schiere Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in den letzten Jahren immer stärker zugenommen hat. Früher gab es es pro Haushalt ein Auto, heute hat beinahe jedes erwachsene Familienmitglied sein eigenes Fahrzeug. Dies führt leider auch in Urbach teilweise zu Verhältnissen, wie man sie früher nur aus städtischen Gebieten kannte.
 
Deshalb ist es umso wichtiger, den ruhenden Verkehr so zu ordnen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr bestmöglich gewährleistet wird. Dabei muss sich aber der ein oder andere Mitbürger von der Erwartung verabschieden, dass der Platz auf der Straße vor dem eigenen Haus immer für den jeweiligen Anwohner oder dessen Besuch zur Verfügung steht. Wer auf der öffentlichen Straße oder öffentlichen Parkplätzen parken möchte, muss sich künftig – auch in Urbach – darauf einstellen, möglicherweise auch einen Mehrweg in Kauf zu nehmen und ein paar Schritte mehr vom Auto zur Wohnung laufen zu müssen - so, wie es in den Städten längst üblich ist.
Dies ist auch der erklärte Wille des Gesetzgebers und der gewählten Vertreter in den verschiedenen Gremien, die diese Gesetze und Vorschriften erlassen – und zwar durchgängig vom Bund, übers Land bis „hinunter“ zur Gemeinde.
 
Viele Autofahrende haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auch auf privaten Stellflächen abzustellen oder solche auf dem eigenen Grundstück anzulegen. Die Behörden, egal ob Ordnungsamt oder Polizei, können sie aber nicht dazu zwingen, dies zu tun. Das Abstellen eines für den Verkehr zugelassenen Fahrzeugs gehört zum Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen und ist deshalb zulässig, wo es nicht ausdrücklich durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen eingeschränkt oder verboten ist. Letzteres wird aber künftig aus den geschilderten Gründen immer mehr der Fall sein, und dann wird dies auch kontrolliert und Verstöße dagegen geahndet. Leider ist dies erforderlich, da es den Anschein hat, dass der Freiheitsgedanken in unserer Gesellschaft inzwischen soweit fortgeschritten ist, dass Verkehrsschilder und –regelungen oft nur noch als „gut gemeinte Hinweise“ (oder überhaupt nicht mehr?) wahrgenommen werden und nicht mehr als Ver- oder Gebotszeichen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrsregeln.
 
In diesem Sinn richtet sich dieser Bericht auch ausdrücklich als Appell an diejenigen, die ihr Auto oder auch den Anhänger nicht unbedingt auf der öffentlichen Verkehrsfläche abstellen müssten.

  • Sorgen Sie für Platz für ihre Autos auf dem eigenen Grundstück!
  • Nutzen Sie vorhandene Stellplätze auf privatem Grund oder in Tiefgaragen, auch wenn dies eine monatliche Stellplatzmiete erfordert!
  • Beachten Sie die geltenden Parkierungsregeln und nehmen Sie dafür gegenbenenfalls auch einen Mehrweg in Kauf!

Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, kann sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden, Tel. 8007-36 oder E-Mail: ordnungsamt@urbach.de. Fachliche Fragen beantwortet auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Rems-Murr-Kreis, E-Mail: strassenverkehr@rems-murr-kreis.de.

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