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Ihre Fragen zum Bürgerentscheid


Verfahren des Bürgerentscheids
 
Warum gibt es den Bürgerentscheid?
Die Frage, ob das geplante klimaneutrale Gewerbegebiet realisiert werden soll, ist zukunftsweisend für die Gemeinde. Bürgermeisterin Martina Fehrlen möchte, dass diese Entscheidung von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern selbst getroffen wird, da deren Zukunft davon betroffen ist. Deshalb hat sie dem Gemeinderat einen Bürgerentscheid vorgeschlagen.
  
Wie läuft der Bürgerentscheid ab?
Ein Bürgerentscheid ist ähnlich einer politischen Wahl, wie man sie von Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen kennt. Am 23. Juli 2023 haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme in einem Wahllokal abzugeben. Vorab können sie dies auch schon per Briefwahl tun. Auch die Vorbereitungen für einen Bürgerentscheid ähneln denen einer Wahl. Es müssen Wahlhelfer ernannt und geschult werden, Wahllokale vorbereitet, Wahlurnen aufgestellt werden. Am Wahltag nach 18 Uhr zählt ein Team die Stimmen aus – auch die der Briefwähler – und ermittelt das Ergebnis. Selbstverständlich ist die Stimmabgabe beim Bürgerentscheid geheim. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende Juni 2023 verschickt.
  
Wie lautet die Frage des Bürgerentscheids?
Die Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Urbach ein klimaneutrales Gewerbegebiet in den Schraienwiesen entwickelt und im Bürgerdialogverfahren die Kriterien für die weitere Ausgestaltung erarbeitet?“
 
Zur Stimmabgabe können die Wähler „ja“ oder „nein“ ankreuzen.
 
Warum kann man nur mit JA oder NEIN abstimmen, auch wenn es differenzierte Sichtweisen gibt?
Bei einem Bürgerentscheid gibt es nur eine eindeutige Fragestellung, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Die Fragestellung sollte hinlänglich verständlich sein. weshalb mehrdimensionale Fragestellungen und Varianten nicht zur Abstimmung stehen.
 
Welche Folgen hat der Bürgerentscheid?
Das Votum der Bürgerinnen und Bürger ist für die Gemeinde bindend. Vom Ergebnis hängt es also ab, ob die Gemeinde in die weiteren Planungen für das klimaneutrale Gewerbegebiet geht (bei einer Mehrheit für JA) oder das Projekt beendet wird (bei einer Mehrheit für NEIN). Bei einer Entscheidung für das klimaneutrale Gewerbegebiet (JA) folgt im Anschluss ein Bürgerdialogverfahren, um gemeinsam die Kriterien für die weitere Ausgestaltung zu erarbeiten.
  
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger vorab informieren?
Einen guten Einblick in viele Themenbereiche gibt diese Website. Zudem lädt die Gemeinde alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 22. Juni 2023 in der Auerbachhalle persönlich über die Hintergründe des Bürgerentscheids zu informieren und austauschen zu können. Die Veranstaltung wird auch live ins Internet per Stream übertragen. Darüber hinaus werden alle wesentlichen Hintergründe in einer Informationsbroschüre noch einmal anschaulich dargestellt. Darin haben auch die Fraktionen die Gelegenheit, ihre Ansichten darzulegen. Auch die beiden Initiativen (Bürgerinitiative, Wirtschaftsinitiative) haben je eine Seite Raum für ihre Argumente erhalten. Die Broschüre wird am 15. / 16. Juni 2023 an alle Urbacher Haushalte als Einwurf verteilt. Darüber hinaus wird ab 16. Juni 2023 jeden Freitagnachmittag ein Informationsstand der Gemeinde Urbach auf dem Marktplatz Urbach stehen, um sich persönlich zu informieren und auszutauschen. Die Uhrzeiten werden auf der Homepage unter „Termine“ veröffentlich.
 
Wann wird das Ergebnis des Bürgerentscheids verkündet?
Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Zu erwarten ist, dass es spätestens gegen 20 Uhr ein vorläufiges Ergebnis gibt. Das Ergebnis wird im Rathaus öffentlich verkündet und noch am Abend hier auf dieser Website veröffentlicht. Zudem werden die Medienvertreter informiert.
 
 
Vorhaben und Fläche
 
Wo entsteht das neue Gewerbegebiet?
Das potenzielle Gewerbegebiet „Schraienwiesen“ liegt im Westen der Gemeinde, parallel zur B 29. Es umfasst eine Größe von rund 9,47 Hektar und ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Fläche wird im Süden durch die Bundestraße 29, im Westen durch einen Feldweg mit Überführung über die Bundesstraße, im Norden durch den Feldweg „Im Schraien“ und im Osten durch die Schraienstraße begrenzt.
  
Bislang wird die Fläche im Gebiet Schraienwiesen noch landwirtschaftlich genutzt. Wie kann sie in Gewerbeflächen umgewandelt werden?
Die Gemeinde beabsichtigt, landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben, bedarfsgerecht zu erschließen und die so neu geschaffenen Gewerbeplätze wieder zu veräußern. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Entwicklung von Baugebieten. Über die Vorgehensweise entscheidet der Gemeinderat.

Neben dem Grunderwerb sind ein Flächennutzungsplanverfahren und ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Diese Verfahren sehen eine umfangreiche Beteiligung von Fachbehörden, Verbänden und der Öffentlichkeit vor. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Gemeinderat abgewogen und die Verfahrensschritte dort beschlossen.
 
In welcher Weise wird die Wiese landwirtschaftlich genutzt?
Nach Erkenntnissen der Gemeinde wird das auf den Schraienwiesen gemähte Gras beispielsweise für eine Biogasanlage genutzt. Es besteht also keine Verwendung zur direkten Produktion von Lebensmitteln, sondern zur Energieproduktion.
 
Wieviel Prozent der Fläche des Gewerbegebiets Schraienwiesen sind aktuell im Eigentum der Gemeinde?
Die Fläche im Gebiet Schraienwiesen, die der Gemeinde Urbach gehört, beträgt insgesamt ca. 18.000 m² (Stand Mai 2023). Dieses Eigentum ist auf mehrere Flurstücke aufgeteilt. Bei der Gesamtfläche von ca. 94.700 m² entspricht dies ca. 19 %.

Wieviel Prozent der Fläche des Gewerbegebiets Schraienwiesen werden von den Eigentümer*innen nach aktueller Kenntnis der Gemeinde nicht verkauft?
Darüber liegen der Gemeinde aktuell keine Erkenntnisse vor. Gesichert ist lediglich: Wir werden nach dem Bürgerentscheid, sofern sich die Mehrheit für ein „Ja“ entscheidet, die weitere Planung aufnehmen. Hierzu gehören auch Gespräche mit Grundstückseigentümern mit dem Ziel, Grundstücke zu erwerben. Sollte eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich für ein „nein“ entscheiden, gibt es keine Gespräche und keine weitere Planung.
 
Unser bisheriger Informationsstand aus dem Jahr 2018 ist, dass eine überwiegende Zustimmung der Eigentümer*innen /-gemeinschaften zur Mitwirkung möglich ist, sofern eine Lösung für die entgehende Nutzung der Schuppen gefunden werden könnte.
 
Zum Stand April 2018 waren von 67 Eigentümern 30 mitwirkungsbereit (41,29 % mit einer Fläche von 36.427 m²). 30 waren mitwirkungsbereit mit Forderungen (43,61 % mit einer Fläche von 38.478 m²), zwei waren nicht mitwirkungsbereit (5,14 % mit einer Fläche von 4.536 m²) und fünf gaben keine Rückmeldung (9,96 % mit einer Fläche von 8.790 m²).
 
Seit 2018 wurden aktiv keine Gespräche mehr angesetzt.
 
Die Informationen können der öffentlichen Sitzungsvorlage des Gemeinderats Nr. 095/2021 vom 15.06.2021 entnommen werden.
 
Gibt es ein Nachverdichtungskonzept für Gewerbeflächen in Urbach?
Das gewerbliche Flächenpotenzial in Urbach für einen größeren Bedarf ist ausgeschöpft. Gewerbebrachen oder Leerstände in nennenswertem Umfang gibt es nicht. Die Flächen innerhalb der Urbacher Gewerbegebiete sind bereits bebaut, dass eine weitere Ausnutzung und Verdichtung kaum mehr möglich sind. Komplett unbebaute Plätze gibt es nur sehr wenige – und diese befinden sich weitgehend in Privateigentum.
 
 
Mögliche Ansiedlungen
 
Welche Unternehmen werden sich voraussichtlich ansiedeln?
Örtliche Betriebe signalisieren seit Jahren, dass sie sich gern in Urbach erweitern würden. Aktuell kann die Gemeinde keine geeigneten Flächen anbieten. Deshalb ist das geplante Gewerbegebiet Schraienwiesen als attraktive Erweiterungsfläche für ortsansässige Betriebe gedacht. Vordringliches Interesse hat das Unternehmen DUNGS angemeldet.
 
In früheren Jahren wurde geäußert, dass sich ein Logistiker wie Amazon in Urbach ansiedeln könnte. Wie steht die Gemeinde heute dazu?
Die Gemeindeverwaltung schließt eine Ansiedlung eines Logistikunternehmens aus. Die Fläche ist für örtliche Unternehmen vorgesehen.
 
Wie viele Arbeitsplätze werden entstehen?
Diese Frage kann erst dann genau beantwortet werden, wenn feststeht, welche Unternehmen sich ansiedeln werden. Die ortsansässigen, heimischen Betriebe werden voraussichtlich im Zuge ihrer Erweiterung mehr Personal benötigen. Erfahrungsgemäß entstehen nicht nur zahlreiche neue Arbeitsplätze, sondern auch Ausbildungsplätze für die jungen Menschen aus der Region.
 
Woher kommen die Fachkräfte?
In anderen Bürgerinformations- und Beteiligungsformaten haben die Experten der Wirtschaftsregion Stuttgart, der IHK und der IG Metall mehrfach dargelegt, dass die Region Stuttgart vor einem gewaltigen wirtschaftlichen Umbruch steht. Tausende Arbeitsplätze werden durch die Transformation der Wirtschaft (z. B. durch den Übergang vom Verbrenner zu alternativen Antrieben) wegfallen. Das wiederum hat Folgen für Zulieferer, den Maschinenbau bis hin zu den Handwerkern und Dienstleistern, die direkt oder indirekt für diese Wirtschaftszweige bzw. Betriebe arbeiten bzw. Aufträge von diesen erhalten. Unsere Region muss sich nach Meinung der Experten wie auch dem Land Baden-Württemberg daher um die Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze von
morgen kümmern. Zukunftstechnologien sollen in der Region eine Heimat haben, um Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und damit letztlich den Wohlstand zu erhalten.
 
Durch neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze ergeben sich auch Chancen für qualifizierte Fachkräfte aus Urbach, die heute noch lange Pendlerwege in Kauf nehmen müssen.
 
Wieviel Gewerbefläche ist in Urbach vorhanden?
Vom gesamten Gemarkungsgebiet Urbach sind nur 2 Prozent als Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen (Quelle: StaLa BaWü 2023).

Fragen- und Antwortenkatalog LONA (375,6 KB)

Fragen- und Antwortenkatalog Bürgerinitiative (136,5 KB)

Anlage zu Frage Nr. 28/b. "Faunistische Sonderuntersuchung Reptilien, Tagfalter, Vögel aus 2017" (1,143 MB)

Anlage zu Frage Nr. 28/c. "Faunistische Sonderuntersuchung Vögel, Tagfalter, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien aus 2012 von Peter Endle, Filderstadt (719,2 KB)"

Anlage zu Frage Nr. 28/d Landschaftsökologische Voruntersuchung (411,2 KB)